Insolvenz in 2024
NEU – es gelten wieder die „alten“ Regelungen
Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Insolvenz – die neuen „alten“ Regelungen
Seit dem 1. Januar 2024 gelten wieder die regulären Vorgaben im Insolvenzrecht. Die Sonderregelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt wurden, sind ausgelaufen. Das bedeutet für Unternehmen, dass sie die Fristen zur Insolvenzantragstellung und die Anforderungen an die Fortführungsprognose wieder genau beachten müssen..
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Änderungen ab 2024:
Verkürzte Antragsfrist bei Überschuldung:
Die Frist für die Anmeldung einer Insolvenz wegen Überschuldung wird wieder auf sechs Wochen verkürzt. Bis Ende 2023 war diese Frist aufgrund des Entlastungspakets auf acht Wochen verlängert.
Verlängerte Fortführungsprognose:
Der Prognosezeitraum für die Fortführungsprognose steigt wieder auf zwölf Monate. Während der Pandemie war er auf vier Monate reduziert.
Auswirkungen auf Unternehmen:
Die neuen Regelungen können erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Verkürzte Reaktionszeit:
Unternehmen müssen bei Anzeichen von Überschuldung schneller handeln und die Insolvenzantragsfrist von sechs Wochen beachten.
Höhere Anforderungen an die Fortführungsprognose:
Die Geschäftsführung muss nun wieder darlegen, dass das Unternehmen in den nächsten zwölf Monaten fortbestehen kann.
Handlungsempfehlungen:
Frühzeitige Analyse der finanziellen Situation:
Unternehmen sollten ihre Liquidität und Finanzplanung genau im Auge behalten und frühzeitig mögliche Risiken erkennen.
Erstellung einer soliden Fortführungsprognose:
Die Geschäftsführung sollte eine belastbare Fortführungsprognose für die nächsten zwölf Monate erstellen.
Professionelle Beratung einholen:
Im Zweifelsfall sollten Unternehmen professionelle Beratung durch einen Insolvenzverwalter oder Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Frühzeitiges Handeln und professionelle Beratung sind wichtig, um eine Insolvenz zu vermeiden oder erfolgreich zu restrukturieren.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die Informationen in diesem Blog-Post dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte beachten Sie die aktuellsten gesetzlichen Regelungen und wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt.