Arbeitswelt aufgepasst! Arbeitszeiterfassung wird Plicht, außer für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern. Arbeitszeiterfassung: der aktuelle Gesetzentwurf Ein Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministerium sieht vor, dass Firmen die Pflicht haben, die genauen...
Unternehmen aufgepasst! Bis Ende März 2024 müssen Sie Ihre Beschäftigungsdaten bei der Bundeagentur für Arbeit eingereicht haben. Ausgleichsabgabe: Ihre Pflichten als Arbeitgeber:in In Deutschland sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, einen Teil...
Unternehmen und Azubis aufgepasst! Der Mindestlohn für Azubis steigt in diesem Jahr. Azubi-Mindestlohn ab 2024 Am 18. Oktober 2023 hat das Bundesbildungsministerium (BMBF) im Bundesgesetzblatt die neuen Beiträge, der monatlichen Mindestausbildungsvergütung, nach § 17...
Unternehmen aufgepasst! Eine Verkürzung für die Aufbewahrungsfrist von Belegen ist in Planung. Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege verkürzen sich. Laut den Plänen zur Entbürokratisierung, sollen Betriebe ihre Buchungsbelege, nur noch acht statt zehn Jahre lang...
Gesundheit und Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter sind die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen. Rückenprobleme und andere Beschwerden durch die Arbeit führen zu Fehlzeiten und verminderter Produktivität. Ergonomische Büromöbel können hier Abhilfe schaffen und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern.
In diesem Blog-Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Förderung es für Arbeitgeber gibt, um ergonomische Büromöbel anzuschaffen.
Gute Nachrichten für alle, die genug von lästigem Papierkram haben: Am 21. März 2023 kündigte der Bundesjustizminister eine Änderung des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) an. Vorgesehen ist, dass der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsrecht künftig auch in Textform erfolgen kann.
Die Preise für Lebensmittel, Energie und andere Güter steigen stetig. Um die finanziellen Belastungen ihrer Mitarbeiter etwas abzufedern, können Arbeitgeber ihnen eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten wieder die regulären Vorgaben im Insolvenzrecht. Die Sonderregelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt wurden, sind ausgelaufen. Das bedeutet für Unternehmen, dass sie die Fristen zur Insolvenzantragstellung und die Anforderungen an die Fortführungsprognose wieder genau beachten müssen.