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Neuer Gefahrtarif der BG BAU ab 2024

Was ändert sich für Unternehmen?

 

Was ist der Gefahrtarif der BG BAU?

Der Gefahrtarif der BG BAU ist ein System zur Beitragsberechnung für die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Die Beiträge werden nach dem Umlageverfahren erhoben, d.h. die Unternehmen der Bauwirtschaft finanzieren die Leistungen der BG BAU gemeinsam.

 

Was ändert sich mit dem 4. Gefahrtarif?

 

  • Neuberechnung der Gefahrklassen: Die Gefahrklassen wurden neu berechnet, um die Beitragsberechnung noch gerechter zu gestalten.
  • Zuordnung von Unternehmen: Unternehmen, die Fertighausbau einschließlich Fertigteilherstellung betreiben, werden anderen Gewerbezweigen zugeordnet.
  • Anpassung an Rechtsprechung: Der 4. Gefahrtarif berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung zur Beitragsberechnung.

    Wie erfolgt die Beitragsberechnung?

    Die Beiträge für 2023 wurden noch nach dem 3. Gefahrtarif berechnet. Die Vorschussbescheide für 2024 beruhen bereits auf dem 4. Gefahrtarif.

    Entsprechend werden die Beiträge im April 2025 für das Beitragsjahr 2024 mit den Gefahrenklassen des 4. Gefahrtarifs erhoben.

     

     

    Fazit

    Der 4. Gefahrtarif der BG BAU bringt einige Neuerungen für Unternehmen im Baugewerbe mit sich.

    Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Änderungen informieren und vorbereiten

     

     

     

     

    *Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Die Informationen in diesem Blog-Post dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte beachten Sie die aktuellsten gesetzlichen Regelungen und wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt.

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