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Unternehmen und Azubis aufgepasst!

Der Mindestlohn für Azubis steigt in diesem Jahr.

Azubi-Mindestlohn ab 2024

Am 18. Oktober 2023 hat das Bundesbildungsministerium (BMBF) im Bundesgesetzblatt die neuen Beiträge, der monatlichen Mindestausbildungsvergütung, nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG, für das Jahr 2024 bekannt gegeben.

2024 steigt der Mindestlohn für Auszubildende.

Die Beträge sind folgendermaßen gestaffelt:

Lehrjahr monatliche Mindestausbildungsvergütung
1 649 Euro
2 766 Euro
3 876 Euro
4 909 Euro

Die Vergütung wird ab sofort gerundet

Das Gehalt für das zweite bis vierte Lehrjahr wird ab sofort gerundet.

Das Ministerium erklärt, dass mit der neuen Auslegung des § 17 Absatz 2 Satz 4 BBiG eine beständige und einfachere Praxis gesichert wäre.
Zudem wäre die Auslegung synchron zu der bestehenden Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses Nummer 115. Außerdem plant das BMBF im Gesetzgebungsverfahren vorzuschlagen, diese Auslegung auch auf der Gesetzesebene klarstellend zu verankern.

 

 

 

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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