Unternehmen und Azubis aufgepasst!
Der Mindestlohn für Azubis steigt in diesem Jahr.
Azubi-Mindestlohn ab 2024
Am 18. Oktober 2023 hat das Bundesbildungsministerium (BMBF) im Bundesgesetzblatt die neuen Beiträge, der monatlichen Mindestausbildungsvergütung, nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG, für das Jahr 2024 bekannt gegeben.
2024 steigt der Mindestlohn für Auszubildende.
Die Beträge sind folgendermaßen gestaffelt:
Lehrjahr | monatliche Mindestausbildungsvergütung |
1 | 649 Euro |
2 | 766 Euro |
3 | 876 Euro |
4 | 909 Euro |
Die Vergütung wird ab sofort gerundet
Das Gehalt für das zweite bis vierte Lehrjahr wird ab sofort gerundet.
Das Ministerium erklärt, dass mit der neuen Auslegung des § 17 Absatz 2 Satz 4 BBiG eine beständige und einfachere Praxis gesichert wäre.
Zudem wäre die Auslegung synchron zu der bestehenden Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses Nummer 115. Außerdem plant das BMBF im Gesetzgebungsverfahren vorzuschlagen, diese Auslegung auch auf der Gesetzesebene klarstellend zu verankern.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.