»Zeit ist wertvoll – gewinnen Sie mehr davon.«

Ergonomische Büromöbel:

Förderungsmöglichkeiten für Arbeitgeber

Gesundheit und Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter sind die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen.

Rückenprobleme und andere Beschwerden durch die Arbeit führen zu Fehlzeiten und verminderter Produktivität. Ergonomische Büromöbel können hier Abhilfe schaffen und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern.

In diesem Blog-Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Förderung es für Arbeitgeber gibt, um ergonomische Büromöbel anzuschaffen.

Vorteile ergonomischer Büromöbel:

  • Gesundheit der Mitarbeiter:
    • Vorbeugung von Rückenproblemen und anderen Beschwerden
    • Steigerung der Motivation und Zufriedenheit
    • Reduzierung von Fehlzeiten
  • Produktivitätssteigerung:
    • Verbesserte Konzentration und Leistungsfähigkeit
    • Erhöhte Kreativität und Innovation
    • Geringere Fehlerquote
  • Imagegewinn:
    • Attraktivität als Arbeitgeber
    • Steigerung der Mitarbeiterbindung
    • Förderung des Betriebsklimas

Förderungsmöglichkeiten:

  • Direkte finanzielle Förderung:
    • Landesförderprogramme: Einige Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme an.
    • KfW-Förderkredite: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite für die Finanzierung ergonomischer Büromöbel an.
  • Steuerliche Vorteile:
    • Die Anschaffung ergonomischer Büromöbel kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
    • Die Investition kann in der Abschreibung berücksichtigt werden.

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Förderung ergonomischer Büromöbel:

Die Rentenversicherung als Partner

 

Die Rentenversicherung bietet unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Anschaffung ergonomischer Büromöbel an. Dies kann eine sinnvolle Ergänzung zu den oben genannten Fördermöglichkeiten sein.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Der Mitarbeiter muss 15 Jahre Beitragszeiten nachweisen können.
  • Die ergonomischen Büromöbel müssen medizinisch notwendig sein, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters zu erhalten.
  • Der Arbeitgeber muss die Kosten nicht übernehmen.

Ablauf der Förderung:

  1. Antrag stellen: Der Mitarbeiter muss vor dem Kauf der Möbel einen Antrag auf Bezuschussung bei der Rentenversicherung stellen.
  2. Ärztliches Attest: Dem Antrag muss ein ärztliches Attest beigefügt werden, das die medizinische Notwendigkeit der Möbel bescheinigt.
  3. Kostenvoranschlag: Dem Antrag muss außerdem ein Kostenvoranschlag für die Möbel beigefügt werden.
  4. Bescheid: Die Rentenversicherung prüft den Antrag und erlässt einen Bescheid.
  5. Bewilligung: Wenn der Antrag bewilligt wird, zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss zu den Kosten der Möbel.

Höhe des Zuschusses:

Die Höhe des Zuschusses ist individuell und abhängig von den Kosten der Möbel und der medizinischen Notwendigkeit. Die Rentenversicherung zahlt in der Regel bis zu 435 Euro für einen Bürostuhl und bis zu 1.200 Euro für einen Sitz-Steh-Tisch.

Weitere Informationen zur Förderung ergonomischer Büromöbel durch die Rentenversicherung finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/

Die Investition in ergonomische Büromöbel ist eine Investition in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und die Zukunft Ihres Unternehmens. Die vielfältigen Fördermöglichkeiten und Vorteile sprechen für sich.

 

 

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die Informationen in diesem Blog-Post dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte beachten Sie die aktuellsten gesetzlichen Regelungen und wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt.

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