Tu Gutes und profitiere davon!
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Verlängerung bis 2028: Sichern Sie sich bis zu 70% Lohnkostenzuschuss
Eingliederungszuschuss
Der Eingliederungszuschuss der Agentur für Arbeit bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, bis zu 70% Lohnkostenzuschuss bei der Einstellung von Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu erhalten. Die Förderung wurde bis Ende 2028 verlängert, so dass Arbeitgeber weiterhin von dieser attraktiven Möglichkeit profitieren können.
Vorteile für Arbeitgebers:
- Erweiterung des Kandidatenkreises: Durch die Förderung können Arbeitgeber auch Bewerber einstellen, die aufgrund ihres persönlichen Profils oder ihrer Qualifikation auf dem ersten Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben.
- Sicherung von Fachkräften: Der Eingliederungszuschuss ermöglicht es Unternehmen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die benötigten Mitarbeiter zu finden.
- Erfüllung sozialer Verantwortung: Unternehmen, die den Eingliederungszuschuss nutzen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt und fördern die soziale Gerechtigkeit.
- Senkung der Lohnkosten: Der Zuschuss kann die Lohnkosten deutlich senken und so die finanzielle Belastung des Arbeitgebers reduzieren.
Höhe des Eingliederungszuschusses
Die Höhe des Eingliederungszuschusses ist abhängig von der Personengruppe und der Dauer der Förderung:
- Langzeitarbeitslose und Personen nach dem Bezug von Bürgergeld: bis zu 50% des Arbeitsentgelts, maximal für 12 Monate
- Menschen mit Behinderung: bis zu 70% des Arbeitsentgelts, maximal für 24 Monate
- Härtefälle: bis zu 96 Monate Förderung möglich (z.B. bei Schwerbehinderung in Abhängigkeit vom Alter)
- Teilzeit: Förderung ab 15 Wochenstunden möglich
Der Eingliederungszuschuss muss vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Die Antragstellung ist unkompliziert und kann online oder per Post erfolgen.
Informieren Sie sich jetzt auf der Website der Agentur für Arbeit über den Eingliederungszuschuss und die Möglichkeiten der Förderung:
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die Informationen in diesem Blog-Post dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte beachten Sie die aktuellsten gesetzlichen Regelungen und wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt.