»Zeit ist wertvoll – gewinnen Sie mehr davon.«

Unternehmen aufgepasst!

Bis Ende März 2024 müssen Sie Ihre Beschäftigungsdaten bei der
Bundeagentur für Arbeit eingereicht haben.

Ausgleichsabgabe: Ihre Pflichten als Arbeitgeber:in

In Deutschland sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, einen Teil ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Die Ausgleichsabgabe, die bei Nichteinhaltung dieser Quote anfällt, wird ab dem 1. Januar 2024 angehoben. Zudem wird eine vierte Stufe für Betriebe eingeführt, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

 

Die neuen Sätze der Ausgleichsabgabe ab 01. Januar 2024:

Pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz werden monatlich fällig:

  • 140 Euro für eine Beschäftigungsquote von 3% bis unter 5%.
  • 245 Euro für eine Quote von 2% bis unter 3%.
  • 360 Euro für mehr als 0% bis unter 2%.
  • 720 Euro (neu!) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von null Prozent.

  Sonderregelung für kleinere Betriebe

Betriebe, mit weniger als 20 Arbeitsplätze sind von der Anzeigepflicht befreit.

Für Kleinbetriebe gelten Sonderregelungen ohne prozentualen Quoten. Arbeitgeber mit

  • 20 bis weniger als 40 Arbeitsplätzen haben eine Beschäftigungspflicht einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen,
  • bei 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden.

 

Der Staffelbetrag pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für Betriebe mit 20 bis weniger als 40 Arbeitsplätzen beträgt 

  • 140 Euro, wenn weniger als ein schwerbehinderter Mensch beschäftigt wird und
  • bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von null schwerbehinderten Menschen 210 Euro.

 

Der Staffelbetrag pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für Betriebe mit 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen beträgt 

  • 140 Euro, wenn ein bis weniger als zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden,
  • 245 Euro, wenn weniger als ein schwerbehinderter Mensch beschäftigt wird.
  • 410 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von null schwerbehinderten Menschen.

Alle Unternehmen müssen ihre Beschäftigungsdaten bis Ende März 2024 bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Die erhöhte Ausgleichsabgabe wird erstmals im Jahr 2025 fällig.

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes, veröffentlicht am 13. Juni 2023, zeigt deutlich, in welche Richtung sich der deutsche Arbeitsmarkt entwickeln soll. Es liegt nun an den Unternehmen, diesen Weg mitzugehen und sich aktiv an der Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfelds zu beteiligen.

Zur Berechnung der Ausgleichsabgabe und Erstellung der Anzeige, können Sie auf die kostenlose Software IW-Elan zurückgreifen.  

Download der aktuellen Version von IW-Elan.

 

 

 

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner Call Now Button