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Arbeitswelt aufgepasst!

Arbeitszeiterfassung wird Plicht, außer für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern.

Arbeitszeiterfassung: der aktuelle Gesetzentwurf

Ein Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministerium sieht vor, dass Firmen die Pflicht haben, die genauen Arbeitsstunden ihrer Angestellten zu dokumentieren. Nach diesem Vorschlag müssen die täglichen Arbeitszeiten aller Mitarbeiter in Deutschland digital festgehalten werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit für Tarifvertragsparteien, bestimmte Ausnahmen zu beschließen. Betriebe, die weniger als zehn Angestellte haben, fallen nicht unter diese Regelung.

 

Es wird erwartet, dass Arbeitgeber den Start, das Ende und die Gesamtdauer der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten digital erfassen. Allerdings ist es auch möglich, dass die Angestellten selbst oder eine dritte Partei diese Aufgabe übernehmen. Tarifvereinbarungen können Sonderregelungen beinhalten, die es erlauben, von der digitalen Dokumentation abzuweichen und stattdessen handschriftliche Aufzeichnungen zu führen.

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Geplante Änderungen umfassen:

  1. Eine Änderung des § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes, die vorschreibt, dass Arbeitszeiten nun digital am Arbeitstag selbst erfasst werden müssen.
  2. Eine Klarstellung, dass Arbeitgeber die Erfassung an die Arbeitnehmer delegieren können.
  3. Arbeitgeber dürfen die Überwachung der vereinbarten Arbeitszeiten aussetzen, müssen jedoch über Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen informiert werden.
  4. Arbeitnehmer haben das Recht, Einsicht in ihre dokumentierten Arbeitszeiten zu verlangen, wobei der Arbeitgeber eine Kopie bereitstellen muss.
  5. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Ausnahmen festlegen, wie z.B. Abweichungen von der digitalen Erfassung oder dem Zeitpunkt der Aufzeichnung bis zu sieben Tagen.
  6. Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sind von der digitalen Erfassungspflicht ausgenommen.
  7. Für größere Unternehmen gibt es gestaffelte Übergangsfristen für die Umsetzung der digitalen Erfassung, die nach Unternehmensgröße variieren.

 

Urteile sind der Grund

Derzeit wird der Gesetzesentwurf innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Arbeitgeber schon heute verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten zu erfassen. Ein Standpunkt, den das Bundesarbeitsgericht Mitte September 2022 bereits bekräftigte. Ein vorausgegangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterstrich ebenso die Notwendigkeit einer präzisen Zeiterfassung. 

Nur ein Zeiterfassungssystem bereitzustellen, reicht nicht.

 

 

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die Informationen in diesem Blog-Post dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte beachten Sie die aktuellsten gesetzlichen Regelungen und wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt.

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