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Unternehmen aufgepasst!

Eine Verkürzung für die Aufbewahrungsfrist von Belegen ist in Planung.

Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege verkürzen sich.

Laut den Plänen zur Entbürokratisierung, sollen Betriebe ihre Buchungsbelege, nur noch acht statt zehn Jahre lang archivieren müssen. Steuerberater:innen begrüßen den Plan des Bundesfinanzministeriums, die Aufbewahrungsfristen zu verkürzen. Dieser Punkt ist Teil des sogenannten Wachstumschancengesetzes, über das Bund und Länder derzeit noch uneins sind.

Neue Aufbewahrungsfristen: Eine Entlastung für Unternehmen?

Die Bundesregierung plant, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von derzeit zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Das würde Unternehmen erhebliche Kosten und Bürokratie sparen, meinen Befürworter.

Der aktuelle Stand

Bislang müssen Unternehmen Buchungsbelege, wie Rechnungen, Lieferscheine oder Kontoauszüge, zehn Jahre lang aufbewahren. Das dient dazu, im Falle einer Betriebsprüfung, die Geschäftsvorfälle nachweisen zu können.

Die geplante Verkürzung

Die Bundesregierung will die Aufbewahrungsfrist auf acht Jahre verkürzen. Das soll Unternehmen entlasten, da sie weniger Platz für die Aufbewahrung von Unterlagen benötigen und weniger Zeit für die Sortierung und Archivierung aufwenden müssen.

Die Folgen für Unternehmen

Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist hätte für Unternehmen folgende Vorteile:

  • Kosteneinsparungen: Unternehmen müssten weniger Platz für die Aufbewahrung von Buchungsbelegen einplanen und weniger Zeit für die Sortierung und Archivierung aufwenden.
  • Verringerte Bürokratie: Unternehmen müssten weniger Unterlagen verwalten und hätten mehr Zeit für andere Aufgaben.

Die Meinung der Steuerberater:innen

Steuerberater:innen begrüßen die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. Sie argumentieren, dass die Finanzämter die Prüfung von Unternehmen effizienter durchführen könnten, da sie weniger Unterlagen sichten müssten.

Der Ausblick

Ob die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen umgesetzt wird, ist noch unklar. Bund und Länder sind noch uneins über das Wachstumschancengesetz. Sollte das Gesetz jedoch verabschiedet werden, dürften die neuen Regelungen ab 2025 in Kraft treten.

Fazit

Die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege würde Unternehmen erhebliche Kosten und Bürokratie sparen. Ob die Pläne umgesetzt werden, ist jedoch noch offen.

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